Ein Devisentermingeschäft (DTG) ist dem Devisenkassageschäft sehr ähnlich. Anstelle der zwei Valutatage wird jedoch ein längerer Zeitraum vereinbart. Trotz des längeren Zeitraums, ist der Zahlungsaustausch zum (vorher) vereinbarten Wechselkurs obligatorisch. DTGs werden in der Regel mit Banken oder Inhouse Banken bei größeren Gesellschaften abgeschlossen. Dabei ist der Kauf oder Verkauf der Fremdwährung möglich.

Kombiniert man das Grundgeschäft und das zur Sicherung verwendete Devisentermingeschäft, ergibt sich folgendes Bild:

Für die Bank besteht das Risiko, dass sich die Bonität des Kunden (also Ihre Bonität) während der Forward Laufzeit verschlechtert, so dass die Zahlung des vereinbarten Betrages am Fälligkeitstag nicht mehr erbracht werden kann. Jetzt könnte man sagen, "na gut, dann zahlt die Bank halt auch nicht". Stimmt, aber es bleibt trotzdem noch ein Problem übrig:
Beispiel
| Stellen Sie sich vor, Sie vermieten im voraus Ihr schönes Ferienhaus an einen Gast und können aufgrund der Urlaubssaison eine gute Miete vereinnahmen. Jetzt ruft Sie Ihr Gast kurz vor Urlaubsantritt an und teilt mit, dass er nicht mehr zahlungsfähig ist und demnach vom Vertrag zurücktritt. Jetzt könnte man auch sagen: "na gut, dafür hat er Ihr Ferienhaus nicht benutzt". Sie müssen jetzt aber wieder einen neuen Mieter finden und es könnte vorkommen, dass Sie Ihr Ferienhaus nur mit hohen Preisabschlägen erneut vermieten können, weil sich andere Interessenten bereits anderweitig orientiert haben. |
Genauso verhält es sich mit der Bank. Die Bank müsste einen neuen Kontrahenten für das Geschäft finden. Hat sich aber der Wechselkurs inzwischen geändert (= Marktwert des Geschäftes), könnte es sein, dass die Bank nur mit Verlust das Geschäft wieder "glattstellen" kann. Die Banken behelfen sich hier folgendermaßen:
Hat ein Geschäft einen positiven Marktwert für die Bank, wird dieser Betrag zzgl. einem Sicherheitspuffer auf das Kundenlimit angerechnet. Hat die Bank ein verdecktes (internes) Limit, wird Sie das im Normalfall als Kunde nicht stören, zumal Sie dies oft gar nicht erfahren. Es kann aber auch vorkommen, dass das interne Limit der Ihnen zugesagten Kreditlinie (für z.B. als KK- oder Garantienlinie) entspricht. In diesem Fall wird Ihnen Ihre Linie einfach reduziert. Dies kann natürlich massive Auswirkungen auf Ihre Disposition haben. Da Marktwerte schwer vorhergesagt werden können (wenn ich es könnte, säße ich jetzt auf einer einsamen Insel und würde mir leckere Cocktails servieren lassen
) kann die Linie stark schwanken. Diese Aussagen gelten vor allem, je länger der Forwardzeitraum und je höher das Volumen ist. Möchte ein Unternhemen seine erwarteten Zahlungsströme in Fremdwährung absichern und nutzt hierzu Devisentermingeschäfte, ist die Anrechung und die mögliche Auswirkung auf die Kreditlinie unbedingt vorher zu prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Gehen Sie bitte keinesfalls davon aus, dass die Bank den Sachverhalt automatisch prüft.
Die Kombination aus einem Devisentermingeschäft und einem Devisenkassageschäft wird auch als Devisenswap bezeichnet. Mehr dazu finden Sie im entsprechenden Artikel.
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